17.01.2023 - Baulicht & Martinshorn

  Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:
  • um Menschenleben zu retten
  • um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  • um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
  • um flüchtige Personen zu verfolgen
  • um bedeutende Sachwerte zu erhalten
 
 
Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzfahrzeug das Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

Bundesweit gibt es jährlich allein im Rettungsdienst über zehn Millionen Einsatzfahrten. Hinzu kommen die Einsätze von Feuerwehr und Polizei. Nicht selten ergeben sich bei diesen Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sondersignale viermal so hoch wie bei „normalen“ Fahrten. 17-fach erhöht ist das Risiko, in einen Unfall mit größeren Sachschäden verwickelt zu werden. Neben Personen- und Sachschäden ist eine Folge dieser Unfälle, dass Hilfe, die durch Einsatzkräfte an anderer Stelle geleistet werden sollte, zu spät kommt.

Durch richtiges Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken. Jede Minute zählt! Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein.
Einspurige Fahrbahnen

Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Fahrbahnrand.

 
Zwei- und mehrspurige Fahrbahnen

Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung fahren die linken Fahrzeuge nach links und alle weiteren Fahrzeuge nach rechts.

 
Entgegenkommende Einsatzfahrzeuge

Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und ggf. anhalten.

 
Einsatzfahrzeuge auf gleicher Höhe

 
Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug ggf. einscheren lassen.

 
Rote Ampel

Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen, ggf. auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.

 
Fußägnger und Radfahrer

Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.

 
 
Orientierung: Verhaltenshinweise:
  • Ruhe bewahren!
  • Woher kommen die Signale?
  • In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
  • Wie viele Fahrzeuge sind es?
Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer/ Mofafahrer) achten