Die Jugendfeuerwehrarbeit hat das Ziel, Kinder und Jugendliche ab dem vollenden sechsten Lebensjahr für den Einsatz in der Feuerwehr vorzubereiten, so dass sie nach Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen bei entsprechendem Alter und Qualifikation in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt werden können.
Der ehrenamtliche Dienst in der Einsatzabteilung der Feuerwehr beginnt frühestens mit dem vollendeten 16. Lebensjahr, sie dürfen jedoch bis zum Alter des vollendeten 18. Lebensjahr nicht in den Gefahrenbereich von Feuerwehreinsätzen eingesetzt werden.
Zudem nimmt die Jugendfeuerwehr wichtige Aufgaben im Bereich der allgemeinen Jugendarbeit wahr, wo sie durch verschiedenste Freizeitmaßnahmen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirkt.
Ein speziell geschulter Jugendfeuerwehrwart betreut im Auftrage der Führung der Freiwilligen Feuerwehr Angehörige eine der Jugendfeuerwehr und fungiert als Übungsleiter
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Die Feuerwehr stellt eine der wichtigsten Institutionen einer Gemeinde dar. Im Aufbau einer jeden Feuerwehr ist hierbei die Einsatzabteilung die wichtigste Abteilung.
Um den Anforderungen der heutigen Feuerwehr gerecht zu werden, absolvieren alle Mitglieder der Abteilung neben der örtlichen Ausbildung zusätzliche Ausbildungen im Altenburger Land und an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz.
Mitglied der Abteilung kann jeder Bürger ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres werden. Der Übertritt in die Alters- und Ehrenabteilung erfolgt nach dem Erreichen des 60. oder des 65. Lebensjahres.
Die Ausbildungen der Mitglieder finden 14-tägig statt. Die genauen Termine sind dem Dienstplan der Abteilung zu entnehmen.
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Die Alters- und Ehrenabteilung sind die Veteranen der Feuerwehr. Sie bestehen aus ehemals aktiven Mitgliedern, die wegen Erreichens der Altersgrenze von 60 Jahren oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen keinen Dienst mehr in der Einsatzabteilung leisten können. Nach besonderer Beantragung kann das maximale Lebensalter für den Einsatzdienst auch auf 65 Jahre erweitert werden.
Dies heißt aber nicht, dass man in der Alters- und Ehrenabteilung nicht mehr auf andere Weise aktiv ist. So werden gemeinsame Treffen organisiert, Ausflüge zu den verschiedensten kulturellen Sehenswürdigkeiten durchgeführt, an gesellschaftlichen Veranstaltungen der Wehr teilgenommen und die aktiven Kameraden nach besten Kräften unterstützt.
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- Die Wahl des Jugendfeuerwehrwartes erfolgt in einer Jahreshauptversammlung auf die Dauer von fünf Jahren.
- Der Jugendfeuerwehrwart soll mindestens 18 Jahre alt und in der Regel nicht älter als 35 Jahre sein.
- Er muss Angehöriger der Einsatzabteilung sein und soll den Gruppenführerlehrgang an einer Landesfeuerwehrschule mit Erfolg abgelegt sowie einen Lehrgang an einer Jugendbildungsstätte besucht haben.
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- Die Wahl der Vertreter der Einsatzabteilung erfolgt in einer Jahreshauptversammlung auf die Dauer von fünf Jahren.
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- Die Wahl des Vertreters der Alters- und Ehrenabteilung erfolgt in einer Jahreshauptversammlung auf die Dauer von fünf Jahren.
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