Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine Hilfsorganisation.
Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten.
Die Feuerwehr Kriebitzsch wurde 1908 als Freiwillige Feuerwehr gegründet, sie ist eine öffentliche Feuerwehr die sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt.
An der Freiwilligkeit hat sich bis heute nichts geändert.
Unsere aktiven Mitglieder engagieren sich Ehrenamtlich in der Feuerwehr, für ihren Dienst erhalten sie kein Geld. Jeder geht einer normalen beruflichen Tätigkeit nach, mit der er wie jeder andere seinen Lebensunterhalt verdient.
Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr Kriebitzsch ist als öffentliche Feuerwehr eine gemeindliche Einrichtung.
Sie gliedert sich in folgende Abteilungen:
Der Ortsbrandmeister wird zur Erfüllung seiner Aufgaben durch einen Feuerwehrausschuss unterstützt und beraten.
Diesem Feuerwehrausschuss gehören an:
- der Ortsbrandmeister
- der stellv. Ortsbrandmeister
- der Jugendfeuerwehrwart
- ein Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung
- zwei Vertreter der Einsatzabteilung
Die Jugendfeuerwehrarbeit hat das Ziel, Kinder und Jugendliche ab dem vollenden sechsten Lebensjahr für den Einsatz in der Feuerwehr vorzubereiten, so dass sie nach Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen bei entsprechendem Alter und Qualifikation in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt werden können.
Der ehrenamtliche Dienst in der Einsatzabteilung der Feuerwehr beginnt frühestens mit
dem vollendeten 16. Lebensjahr, sie dürfen jedoch bis zum Alter des vollendeten 18. Lebensjahr nicht in den Gefahrenbereich von Feuerwehreinsätzen eingesetzt werden.
Zudem nimmt die Jugendfeuerwehr wichtige Aufgaben im Bereich der allgemeinen Jugendarbeit wahr, wo sie durch verschiedenste Freizeitmaßnahmen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirkt.
Ein speziell geschulter Jugendfeuerwehrwart betreut im Auftrage der Führung der Freiwilligen Feuerwehr Angehörige eine der Jugendfeuerwehr und fungiert als Übungsleiter.