Im Jahre 1858 wurde die Dorfordnung geändert. Im Abschnitt IV der neuen Feuerwehrordnung war festgelegt, daß das Dorf in drei Abteilungen einzuteilen und ein Rottenmeister zu bestellen ist, der die Verantwortung bei der Brandbekämpfung trägt. Über die Alarmierung stand §2 dieser Verordnung „wenn es im Orte brennt, wird das Feuersignal durch läuten aller drei Glockengegeben. Brent es außerhalb, erfolgt ein dreimal hintereinander einseitiges Anschlagen der kleinen Glocke.“
 

Im März 1885 wurde die Pflichtfeuerwehr neu gegliedert.

Der Feuerlöschdienst wurde in unserem Orte vor der Gründung der Feuerwehr von einer ständigen freiwilligen Rotte ausgeübt, die von einem Rottenmeister und einem Spritzenmeister geleitet wurde und bei Bränden ihrer Pflicht genügte. Die übergeordnete Instanz war selbstverständlich der Gemeindevorsteher.  An Geräten waren vorhanden: Eine ältere Druckspritze ohne Saugvorrichtung, Sturmfässer und Wassereimer von Segeltuch.  Der Alarm erfolgte durch Blasen des Wachhornes und Trommelwirbel, bei Großfeuer durch Sturmgeläut.  Um auch die Kameradschaft zu pflegen, steuerten die Mitglieder der Rotte vom Jahre 1900 ab monatlich 20 Pfennige in eine gemeinsame Kasse.  Von dem Jahreserlös wurde alljährlich mit den Frauen ein gemütliches Beisammensein veranstaltet. Die Entschädigung für die bei einem Brande geleisteten Dienste betrug für die erste Stunde 1 Mark, für jede weitere Stunde 40 Pfennige pro Person.